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1. Geschichte des Altertums - S. 284

1889 - Wiesbaden : Kunze
284 Dritter Abschnitt.' Dritter Zeitraum. Um sich die günstige Stimmung des Volkes zu erhalten, sah er von dem verhaßten Königstitel ab und ließ sich von dem Senat den Namen Augustus, d. H. der Erhabene, beilegen. Dem Scheine nach behielt er die republikanischen Formen bei, ließ sich aber von dem Senat nach und nach alle wichtigen Staatsämter übertragen und von Zeit zu Zeit erneuern. Als Imperator hatte er den Oberbefehl über alle Streitkräfte zu Wasser und zu Land und die Entscheidung über Krieg und Frieden; als Prinzeps (Fürst) hatte er den Vorsitz im Senat und in dem Staatsrat, der aus 15 Mitgliedern desselben gebildet war, sowie die Leitung der Gesetzgebung und des Gerichtswesens; als Inhaber der Tribunengewalt mit der Befugnis, seine Kollegen selbst zu wählen, war er Volksvertreter; als Aufseher über die Sitten wirkte er auf das Privatleben ein, und als Oberpriester hatte er die Aufsicht über Religion und Kultus; als ständiger Konsul und Prokonsul mit der Vollmacht, seine Stellvertreter und Amtsgenossen vorzuschlagen oder zu ernennen, hatte er die Verwaltung Roms und der Provinzen in feinen Händen. Den Senat reinigte er von den ihm mißliebigen Personen und beschränkte ihn auf 600 Mitglieder, die sein gefügiges Werkzeug bildeten; die Volksversammlung berief er nur noch der Form wegen, um die Beamten wählen zu lassen. Unter Festen, Spielen und Getreidespenden wurde das Volk über den Verlust seiner Freiheit hinweggetäuscht. Übrigens verfuhr Augustus nicht bloß mit Klugheit, sondern auch mit Milde und vermied sorgfältig jeden äußeren Schein eines Machthabers. Wohlwollend und freundlich gegen Vornehm und Gering, zeigte er sich nur in der Tracht eines Senators und gab durch die Einfachheit, die in feinem Wohnhaus aus dem Palatinus (daher Palast) herrschte, sowie durch seine Mäßigkeit im Essen und Trinken den prunkenden und üppigen Römern ein heilsames Vorbild. Das römischeweltreich erstreckte sich unter seiner Regierung über alle Länder, die um das Mittelmeer lagen. Es reichte vom atlantischen Meere bis zum Euphrat, vom Rhein und dem schwarzen Meere bis zu den Wüsten Afrikas und Arabiens, zählte 25 Provinzen und etwa 120 Millionen Menschen der verschiedensten Abstammung. Augustus hielt in diesem großen Reiche durch stehende Heere den Frieden aufrecht und sorgte für eine geregelte Verwaltung. In den Grenzprovinzen ließ er für die Krieger feste Standlager errichten, aus welchen sich allmählich Städte entwickelten. Um die Provinzen vor der Aussaugung durch habgierige Beamte zu bewahren, setzte er Statt-

2. Das Altertum - S. 17

1907 - Leipzig : Voigtländer
§ 16. Geschichte der Perser. yj Das perserreich erhielt ein festeres Gefüge. Die Staats- Despotische gemalt des „Großkönigs" war unbeschränkt (Despotismus); in seiner Hand lag Leben und Gut aller Untertanen. Nur wenige durften ihm nahen, und roem der Zutritt gestattet ward, der mußte sich vor dem Herrschersitz niederwerfen. Sein glänzendes hoflager (15000 Menschen) hielt der König vor xömgs-getööhnlich in Susa, der Reichshauptstadt, außerdem inpersepolis, in f,of dem kühlen Lkb ätana und später in Babylon, Rm Hofe erzog man die Söhne der vornehmen, um sie zu erfahrenen und zuverlässigen Beamten heranzubilden. Das ganze Land wurde in 20 Satrapien (Statthalterschaften)innere (Eineingeteilt. Die Satrapen hatten für Recht und Ordnung und für die Er-Hebung der Steuern zu sorgen. Rufseher und Horcher, die „Rügen" und „Dhren" des Königs, überwachten die hohen Beamten, und eine Rrt Polizei die Bevölkerung. Heerstraßen waren durch das ganze Land gezogen. Don drei zu drei Meilen sah man auf ihnen Stationshäuser; hier standen stets Berittene zur Beförderung königlicher Botschaften bereit, hier gab es Herbergen für Reisende. Rn wichtigen Punkten wurden Festungen angelegt. Besatzungen Kriegswesen wurden durch das Land hin verteilt; die zuverlässigste Heerschar war die persische Truppe von 10000 „Unsterblichen", die dem König als Leibwache dienten, von viel geringerem wert waren die ungeübten Massen, die für größere Kriegszüge in den anderen Provinzen aufgeboten wurden. Ris Flotte des Reiches dienten die Schiffe der kleinasiatischen Griechen-ftäbte, der Phönizier und der Ägypter. Darius förderte den Rnbau des Landes, den die (Drmuzblehre den candbau Persern zur heiligen Pflicht machte. Er hob den Handel durch Ein- Seif führung einheitlicher Münze (der Golddareikos galt etwa 20 Mark) und durch den Bau von Handelsstraßen, Brücken und Kanälen; so vollendete er den von Necho begonnenen Kanal vom Nil zum Roten Meere (§ 4, 3). Durch Besteuerung des Grundbesitzes, durch Wege- und steuern Wasserzölle beschaffte er die Mittel für die Verwaltung des Landes. Das persische Volk sagte von seinen drei ersten Königen: „Eqrus war ein Vater, Kambyses ein Herr, Darius ein Kaufmann." 4. Terxes, der Sohn des Darius, setzte den Kampf gegen die Griechen versau des foit. Unter ihm begann der verfall des Reiches, das endlich von dem Reuf|Cs mazedonischen Könige Rlexander dem Großen unterworfen wurde (§34—36). ilnbrä, Lehrbuch d. Gesch. f. höh. Mädchenschulen. I. 2

3. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 253

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
staaten. Mit den europischen Staaten wurden mglichst lange Handels-Vertrge abgeschlossen, in Leipzig wurde ein Oberhandelsgericht errichtet und eilt Handelsgesetzbuch geschaffen. Zur Erleichterung des Verkehrs wurde ein allgemeines Mnzgesetz erlassen, dem alsbald eine gleichmige Regelung der Ma- und Gewichtsverhltuisse folgte. Die Regelung des Geldverkehrs bernahm die Reichsbank in Berlin mit ihren Zweigniederlassungen in allen greren Stdten des Reiches. Das Post- und T elegraphenwesen wurde vom Reiche') bernommen und von dem Staatssekretr des Reichspostamtes Heinrich von Stephan ein Weltpostverein gegrndet. Die Einfhrung der Postkarte, der Postauw eisung, sowie manche andere Neuein-richtungen, besonders ein einheitlicher, niedriger Portosatz erleichterten und hoben den Verkehr. Nach der Reichsverfassung sollten alle deutschen Eisenbahnen als ein einheitliches Netz verwaltet werden, was durch die Verstaatlichung der meisten Eisenbahnen in Preußen erleichtert wurde. Durch die Anlage von Nebenbahnen und den Bau von Gemeinde- (Kommunal-), Kreis- und Provinzial-straen wurden auch kleinere Ortschaften in den allgemeinen Verkehr hineingezogen. Zur Hebung des Handels, wie auch zur Verteidigung der Kste wurde der 1895 fertig gestellte Kaif er-Wilh elm- (Nord-Ostsee-) Kanal in Angriff genommen. Die Binnenschiffahrt erhielt eine erhebliche Frderung durch die Anlage von Kanlen (Elb- Trave-Kanal, Oder- Spree-Kanal) und durch die Regulierung von Flssen. c) Rechtswegen. Zur ferneren Einigung des Reiches diente eine einheitliche deutsche Gerichtsverfassung, die am 1. Oktober 1879 in Kraft trat. In Zivilsachen entscheiden Amts-, Lands- und Oberlandsgerichte, fr Straffachen bestehen Schffengerichte, Strafkammern und Schwurgerichte. Der hchste Gerichtshof ist das Reichsgericht in Leipzig. Das Jahr 1872 brachte ein deutsches Strafgesetzbuch, das Jahr 1879 eine gemeinsame Zivil- und Strafprozeordnung. Die Bearbeitung des Brgerlichen Gesetz-buch es wurde 1896 fertiggestellt; es trat mit dem 1. Januar 1900 in Kraft. Durch Gefetz vom Jahre 1876 wurde die Ziviltrauung als obligatorisch eingefhrt; Geburten, Eheschlieungen und Sterbeflle mffen feit dieser.zeit auf dem Standesamte beurkundet werden. 3. Schule, Ku^st und Kirche. Der Unterricht in den Volks-schulen wurde in Preußen durch die Allgemeinen Bestimmungen" geordnet und gefrdert und der Lehrermangel durch Grndung neuer J) Nur Bayern hat seine eigene Post- und Telegraphenverwaltung.

4. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 36

1847 - Berlin : Reimer
36 Bergland) und Liegliitz (die Gebirgsgegenden, Görlitz, Bunzlau re.), sodann die großen Städte auch der anderen Provinzen sehr vortheilhaft aus. Diese Betrieb- samkeit kommt auch dem, durch Staatsverträge, weise Gesetze und Ordnungen, vortreffliche Posteinrichtungen, eine mehr als 100 Mln. lange Küste, zahlreiche Binncnschifffahrtslinien und Straßcnaulagen begünstigten, Handel und Ver- kehr zu Gute, wenngleich der Sundzoll und die eigenthüml. Vcrh. der balti- schen Länder dem Scehandel, — u. die strenge Sperre der östlichen Grenze dem binnenländischen Verkehr, namentlich der nicht-deutschen Provinzen, harte Fesseln anlegen. Dennoch kauft man vom Auölaude vorzüglich nur Kolonialwaaren und Natur-Produkte, die großeutheils als verarbeitete Maaren, neben den über- schüssigen Noh-Erzeugnissen des heimischen Bodens (vorzüglich Holz, Getreide, Kohlen), wieder ins Ausland gehen. 35. Staatseinrichtung. — Der Staat ist eine nach dem Rechte der Erstgeburt in männlicher Linie erbliche ständische Monarchie. Die Pro- vinz ial-Landstände, der Staatsrath u. mehr noch (seit d. 3. Februar 18-17) der Vereinigte Landtag haben Einfluß auf die G e se tzg e b u n g, aber der König ist verfassungsmäßig im alleinigen Besitz der vollziehenden und — mit Ausnahme der Besteurung — auch der gesetzgebenden Gewalt. Das S taats- Ministerium steht au der Spitze der Staatsverwaltung. — Auf Grund geschichtlicher Verhältnisse ist der Staat für administrative, polizeiliche und finan- zielle Zwecke in Provinzen (Ober-Präsidien), sodann in Rücksicht aus die Bedürfnisse der inneren Verwaltung in Regierungs-Bezirke (Regierungs- Kollegien) getheilt worden, welche letztere wieder in landräthliche Kreise und städtische Polizei-Direktionen zerfallen. — Für die Rechtspflege, welche in den neuen Prov. meist nach anderen Gesetzbüchern gehandhabt wird, als in den älteren, eine andere Eintheilung; — die kirchliche Verwaltung stimmt ebenfalls nur, so weit sie sich auf die evangelischen Einw. bezieht, mit der polizeilichen vollständig, für die katholischen aber nur theilweise überein. — Von größter Wichtigkeit, und zwar nicht allein für politische Zwecke, ist das berühmte, auf allgemeine Kricgsdicnstpflichtigkeit gegründete, die Wehrhaftigkeit der ganzen Nation und ihre schleunigste Kriegsbereitschaft, zugleich aber auch ihre moralische Erziehung beabsichtigende und befördernde Wehr-System des Staates. — Stehendes Heer und Landwehr ersten und zweiten Aufgebots (mehr als 500000 M., von denen über 300000 den ersten beiden Klassen angehören). — Eintheilung in 9 Armee-Corps (General-Commando's), deren Ersatzbezirkc der provinziellen Eintheilung nicht durchgängig entsprechen. — Von der größten Wichtigkeit für die Armee ist das M il i ta i r-U n terri ch t s w esen. — Außer dem Heere werden zur Landesvertheidigung eine Reihe tüchtiger Festungen unterhalten (s. oben!). Zahlreich sind die Anstalten zur Erzeugung und Auf- bewahrung von Kriegsbedürfnissen. — Iv. Der österreichische Staat. A. Topische Verhältnisse, a. Jni Allgemeinen. 36. Lage und Begrenzung, Landesbeschaffenheit (wie oben zu behandeln). —

5. Von 1648 bis zur Gegenwart - S. 40

1911 - Leipzig : Quelle & Meyer
Die Kämpfe um die Erweiterung der fürstlichen Macht nach innen und nach außen gestandene Auskaufsrecht mutwilliger Bauern wurde noch erweitert. Ein Landtagsrezeß von 1602 verbot den Landbesitz von Bauern in einem fremden Dorfe. Das Bauernlegen griff daher erschreckend um sich, während die Hauptsteuerlast stets auf den Bauern ruhte. Handel u. Schon unter Johann I. bestand Handelsverkehr nach Mecklen-Gewerbe kurg un(j Ostsee und eine Fürsorge für das Gewerbe; aber erst Karl Iv. nahm sich sachverständig beider an, versuchte Elbe und Oder schiffbar zu machen und baute in Tangermünde einen Hafen. Joachim I. betätigte großes Interesse für Tuchindustrie und Verkehr. Die bisher rein lokale Wirtschaftspolitik der Städte mit ihren Privilegien (wie Stapelrecht) wich schon im 16. Jahrhundert schrittweise der territorialen des Fürsten mit ihren gleichmäßigen Grundsätzen und Festsetzungen im Interesse freien Verkehrs. Luxusgesetze sollten den Aufwand in Kleidung, Nahrung und Haushalt einschränken. Johann Georg hob das Gewerbe durch Aufnahme holländischer Protestanten, trieb aber gleich Joachim I. die Juden aus, die Joachim Ii. zurückgeholt hatte. Anfang des 17. Jahrhunderts gingen, wie auch sonst in Deutschland, Handel und Verkehr zurück, da die staatliche Wirtschaftspolitik nicht tatkräftig genug war. § 38. Heerwesen. Die Entwicklung des Heeres spiegelte die Entwicklung des Staates wieder. Die Heeresfolge des markgräflichen Lehnsadels verpflichtete diesen zum Schutze der Grenze, während die Bauern den Troßdienst leisteten. Burgen waren die Verteidigungsmittelpunkte. Das ausgehende Mittelalter brachte auch hier das Aufkommen des Söldnerheeres mit sich, dessen Unterhalt immer mehr von den Ständen abhing (Joachim Ii.); unter Johann Sigismund war das Heer 3000 Mann stark. Der Dreißigjährige Krieg zeigte die völlige militärische Auflösung der Mark. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Staates durch den Großen Kurfürsten. Friedrich § 39. Persönlichkeit und äußere Politik des Großen Kur- 1640—1686 fürsten. Schon von den Zeitgenossen als der politisch führende Geist der Nation, als Träger nationaler Hoffnung, als „Stütze und Ehre Deutschlands“ begrüßt, im Elsaß als der „Große“ geehrt, war Friedrich Wilhelm ein ganz hervorragender Herrscher. Persönlich-Früh gereift in bitterer Jugend, in persönlichem und politischem kclt Gegensatz zum Vater, rang er sich zum Glauben an sich und seinen Staat hindurch. Vulkanischer Leidenschaftlichkeit voll, ein Charakter voller Gegensätze, aber'" gebändigt durch tiefstes Pflichtgefühl, übte er das Fürstenamt ganz als „Sache des Volks“, als ein Wirken „für Gott und Staat“. Seine wahrhafte Herrscherseele, seine machtvolle Persönlichkeit retteten den fast verlorenen

6. Grundriß der neuern Geschichte - S. 87

1835 - Berlin : Trautwein
§. 3. Q3ege6enljeiíett t>ott 1763—1789. 87 fdjloflcn, in welchem Sofeph ftcí> mit 38, von dem %nn, bei* ídonau und 0a(¿ad) abgegrenjtcn, ($5eviertmcilen begnügte. Sofeplj Ii. würde 1780 burd) bcn íob feiner ‘Djíutter ^tfíein/ regent; tbátig, verftanbvoll und wípbcgieríg, wünfd)te er feine Untertanen glücflid) ju madjen und nad) ^riebridfé Ii. Vorbilbe feinen 0taat ju großer innerer 0tárfe ju ergeben; bej^aíb wollte er alle Uebclflánbe fogleíd) abftcllen und bícfclbc ©efefcgebung und Verwaltung in allen feinen Éánbern entführen; allein die 33er-' fd)iebenartigfeit biefer, (Eigentum und §eftf)alten alter ©eredjt* jame hemmten feine wohlgemeinten 2»6ftd)tcn, und der nachmalige Verfud), sie mit ©ewalt burd)¿ufef¿en, erregte bcbcnf(íd)e @álj< rungen und in den Sueberlanben fogar offenen ííufftanb. Sm Saíjrc 1785 fud)te cr Vaiern burd) íaufd) ¿u erwerben, tnbem er dem Äurfürjten $arl ‘vt^eobor bcn grfijjten íf)cd der 97ieber- lanbe alé ein ^bnigreíd) Vurgunb 6ot; der Sbiberfpruch bcé^cr-' ¿ogé ^arl und die ©egcnvorfmungen Sriebridfé und (auf beffen 33eranlaffung) aud) Stujjlanb’é vereitelten jebod) biefen ^lan, und um bcn 3umib und die Verfaffung beé beutfd)en 9veicl)é vor ähnlichen S3erfud)cn in gufunft ju fid)crn, fchlojj Sriebrid) mit Äurfachfen und Hannover 1785 den beutfd)cn §ürfienbunb *), welchem halb nod) mehrere anbere bcutfd)e durften beitraten. $ riebt ich 13- fr a r 6 am 17. 3lug. 1786: gleid) grojj alé ^elbherr wie alé $6nig, gleid) auégejeid)net burd) 0d)arfblicf wie burd) unermübete ^hatigfeit, fud)te cr (Erholung in der V>cfd)áftigung mit der Edtuftf, der ‘Poefie und den Sßiffcnfd)aftcn, int Umgänge und Vricfwcchfel mit belehrten, namentlich Sorban, b’2írgené, b’2ílembert und befonberé 33o(taire, und in der Ídarfíetlung der Gegebenheiten feiner Seit. 0eine Svegieryng war wie die feincé 33a:eré cine (Eabínetéregierung, und die Verwaltung blieb im 38efentlíd)en wie biefer fíe georbnet hatte; auf baé ^riegéwefen wanbte ^riebrid) Ii. befonbere 2íufmerffamfeit, cine Steform bcé Suftijwefené licjj er burd) (Eocceji beginnen und burd) (Earmer fortfe^en, 2(nbau und Gevblferung vermehrte er burd) Urbatv mad)ungen und burd) 3lnfteblung §rember, baé ^abriíwcfen fud)te cr burd) Unterftúhungen und (Einfuhrverbote ju heben, den itu nern Verfchr befórberte er durch Einlegung von (Eanálcn; wenig that er für die allgemeine Volíébdbung, bagegen erneuerte er die ¥) Ooö. wlicv), ©ariwumg Sfuftcnounitf. 1787.

7. Die neuere Zeit - S. 37

1855 - Koblenz : Baedeker
Abfall der 7 nördlichen Provinzen. 37 Acht erklärt und ihre Güter confiscirt, Egmond, Hoorn und viele andere Edelleute als Verschwörer zu Brüssel hiugerichtet. Der achtzigjährige Freiheitskrieg 1568 — 1648. Als Wilhelm von Oranien die Beschlagnahme seiner niederländischen Herr- schaften vernahm, rüstete er sich mit seinem Bruder Ludwig von Nassau zu einem Angriffe auf die Niederlande, doch Ludwig ward mit seinen ungeübten Truppen von Alba (an der Ems) geschlagen, Wilhelm bald nach seinem kühnen Uebergang über die Maas zum Rückzuge und durch Geldmangel zur Entlassung seines Heeres genöthigt. Alba eutfremdete dem Könige auch die noch treu gebliebeueu Niederläuder, als er ihr theuerstes Recht, das der Selbstbesteuerung, verletzte. Die Eiuführung einer neuen Steuer und das empörende Verfahren bei der Eintreibung derselben, dazu das Verbot des eng- lischen Handels, bewogen zunächst die Holländer zum Abfall. Sie schlossen sich an Oranien au, der nach einem glücklichen Angriffe der „Wassergeusen" von der Seeseite her auf einer Versammlung der freien Staaten von Holland (zu Dortrecht) als allein recht- mäßiger königlicher Statthalter von Holland anerkannt wurde (1572). Alba bat nun selbst um seine Entlassung (1573). Nach der kurzen Verwaltung seiner beiden gemäßigteren Nach- folger Requesens und Don Juan d'austria erhielt der Sohn Margarethens, der ehemaligen Statthalterin der Niederlande, der kluge, kriegserfahrene Alexander Farnese von Parma die Statthalterschaft (1578—1592). Dieser entwarf einen ganz andern Plan, als seine Vorgänger. Die Neligionsverhältnisse sollten wieder auf den Zustand, wie unter Karl V. zurückgeführt, aber alle poli- tische Freiheiten und Vorrechte, welche die Niederländer zu fordern berechtigt waren, hergestellt werden. Dadurch gewann er sogleich die fast ganz katholischen südlichen Provinzen, während die sieben nördlichen Provinzen: Holland, Seeland, Utrecht, Geldern, Gröningen, Friesland und Overyssel, in denen überall die Refor- mation eingeführt und befestigt war, in der Utrechter Union 1579, sich als ein unzertrennliches Ganzes zu wechselseitigem Schutz vereinigten, die förmliche Absetzung Philipp's ausspracheu (1581) und eben im Begriffe waren, dem geächteten Prinzen Wilhelm von Oranien die erbliche Grafenwürde über die Niederlande zu über- tragen, als dieser durch Meuchelmord fiel (in Delft) 1584. Sein

8. Geschichte des Mittelalters - S. 196

1854 - Weimar : Böhlau
196 Karls Sorge für den Ver- kehr, den Ak- kerbau, den Handel und die Gewerbe. Bauten. grafen begannen mit der Veröffentlichung des kaiserlichen Schrei- bens über ihre Ernennung, erließen Edicte an die Grafen und das Volk, erwählten glaubwürdige Männer, die sie über den öffentli- chen Zustand befragten, und beriefen zur weiteren Berathung und Untersuchung große Landtage, wo die Bischöfe und Aebte, die Gra- fen mit ihren Vicaren, Centenaren und einigen Schöffen, die kö- niglichen Vasallen, die Vögte und Viceeomites erscheinen mußten. Insbesondere war ihnen die Erhaltung und Ergänzung einer gere- gelten Rechtspflege ans Herz gelegt, zu welchem Zweck sie auch selbst, und zwar in vier bestimmten Monaten des Jahres und an vier verschiedenen Orten ihres Bezirkes Gerichte halten mußten. Ueber Alles hatten sie dem König umständlich schriftlich, oder auch mündlich zu berichten. — Diese controllirende Behörde schützte in- dessen die Volksfreiheit nur so lange, als ein kräftiger Mann auf dem Throne saß; die Sendgrafen halten gegenüber den Grafen und Bischöfen, welche eine bestimmte Macht besaßen, nur dann Ansehen und Kraft, wenn der König geachtet und gefürchtet war. Auch ver- loren Karls Nachfolger den eigentlichen Zweck der Sendgrafen aus den Augen; sie übertrugen oft sogar den Bischöfen und Grafen selbst dieses Amt und hoben dadurch die von Karl beabsichtigte Con- trolle auf. Von den Beamten des königlichen Hofes hatten der Erzka- pellan, der Schatzmeister und der Pfalzgraf die größte Be- deutung (S. 163). Der Erzkapellan und der Pfalzgraf wurden erst seit Karl dem Großen die einflußreichsten Hofbeamten. Der Erstere hatte alle geistlichen Angelegenheiten und die Hofkanzlei un- ter sich. Der Pfalzgraf vertrat die Stelle des Königs im höchsten Gericht, wenn dieser abwesend oder verhindert war, oder min- der wichtige Dinge zur Sprache kamen. An den Pfalzgrafen gin- gen zuerst die Appellationen von den Aussprüchen der Grafen und Sendgrafen; er hatte den Vortrag in allen weltlichen Angele- genheiten. Karls umfassender Blick und sein richtiger praktischer Sinn zeigten sich auch in den Verfügungen und Einrichtungen, durch welche er den Wohlstand seiner Unterthanen zu befördern suchte. Da er in einem Lande, wie Deutschland damals war, weniger an eigentliche Heerstraßen denken konnte, so suchte er den Verkehr durch Binnenschifffahrt zu beleben. Er selbst bediente sich gern die- ser Art zu reisen; er fuhr z. B. nicht nur oft den Main hinauf und hinunter, sondern er reiste im awarischen Kriege auch auf der Rednitz; in Aquitanien befuhr er die Garonne, in Neustrien auch einmal die Loire. Zur Beförderung der Schifffahrt wollte Karl ei- nen Kanal graben lassen, welcher die Nednitz mit der Altmühl und dadurch den Main mit der Donau, folglich die Nordsee mit dem schwarzen Meere verbinden sollte. Aber vergebens ward mehrere Monate an dem kühnen Werke gearbeitet; die mit der Lei- tung beauftragten Leute waren zu ungeschickt, sie verstanden nicht das Sumpfwasser von den Orten, wo gegraben wurde, abzuleiten und das Einstürzen der Seiten des Kanals zu verhüten, ja, sie wußten nicbt einmal die Wasserwage richtig zu gebrauchen.

9. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 98

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
— 98 — Da die Provinzen, in denen eine oder mehrere Legionen lagen, wie wir sahen ausschließlich der militärischen Verwaltung unterstanden, wurden auch die öffentlichen Bauten daselbst von den Soldaten ausgeführt — indem alles vom strategischen Standpunkt aus angesehen ward. Es handelte sich um gute Kommunikationen, schon der Verpflegung wegen; daher baute man Brücken und Straßen, deren Meilensteine vom Legionslager aus numeriert wurden. Man legte Kanäle an, leitete Sümpfe ab, bewässerte trocken gelegene Landstriche. In Syrien wurden Fig. 42. • ! Römischer Mllitär-Arzt. (Traianssäule.) die Soldaten einmal verwendet, um Heuschrecken zu vertilgen, in Afrika um Heu zu machen. Kaiser Probus kommandierte die illyrischen Truppen dazu, Weinberge zu pflauzen. Mit der materiellen Hebung der Provinz gewann diese auch militärisch an Wert. Gelegentlich petitionierte eine in einem benachbarten Verwaltungssprengel gelegene Gemeinde um die Überlassung eines Militärtechnikers, damit er in ihrem Gebiete ein öffentliches Bauwerk zustande bringen helfe — was in berücksichtigungswerten Fällen, wenn das Gesuch allenfalls gleichzeitig durch den

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 121

1861 - Münster : Coppenrath
- 121 - Kunst und Natur hatten hier zusammengewirkt, diese nach allen Seiten von schiffbaren Flüffen und Kanälen durchschnittenen und zum Theil dem Meere erst abgewonnenen Länder, zwischen der Maas, der Schelde und dem Rheine bis zur Ems, zum Lieblingssitze des Handels und Gewerbes zu machen. Seit den Kreuzzügen waren sie nach und nach die Pforte geworden, durch welche die Frachtschiffe von Norden nach Süden und von Süden nach Norden ein- und ausliefen. Unter der milden väterlichen Negierung der Herzoge von Burgund hatten Wohl- stand und Bevölkerung Jahrhunderte hindurch zugenommen. Der außerordentliche Wohlstand aber hatte auch das Selbst- gefühl der Bürger erhöht, und die niederländischen Stände, Staaten genannt, erwarben sich bald mehrere besondere Pri- vilegien oder Vorrechte, unter anderen die Bewilligung von Steuern und Truppen. Diese Vorrechte überwachten sie auf das eifersüchtigste und suchten sie stets zu erweitern. Auch Karl V. hatte sie ihnen bestätigt. Er selbst war Niederländer von Geburt und sah ihrem Nationalstolze vieles nach. Der neue Herrscher, Philipp Ii., ernannte seine Halb- schwester, die Herzogin Margaretha von Parma, zur Oberstatthalterin. Sie war eine Frau von männlichem Geiste und fast männlichen Sitten, welche Gerechtigkeit mit Milde paarte. Auch deshalb war sie von den Niederländern geliebt und geehrt, weil sie in ihrem Lande geboren und erzogen war. Ihren Staatsrath bildeten die ersten Edelleute des Landes und führten sogar die Statthalterschaft in einer oder mehreren Provinzen, so Wilhelm von Nassau, Fürst von Oranien, und Lamoral Graf van Egmond. Der Graf van Hoorn wurde zum Admiral der niederländischen Seemacht ernannt. und Frtesland. Durch die Vermählung seiner Tochter Maria mit Maxi, milian I. kamen diese Provinzen an Oesterreich und wurden von Karl V. noch um drei, um Utrecht, Ovcryssel und Gröningen, vermehrt. Das Haus Oesterreich erlangte für alle Niederlande als burgundischcn Kreis Sitz und Stimme auf dem Reichstage.
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